Erziehungspartnerschaft zwischen Kindergarten und Elternhaus

 

1.    Der Orientierungsplan richtet sich sowohl an die pädagogischen Fachkräfte im Kindergarten, als auch an die Eltern.

    Der Erziehungspartnerschaft zwischen Kindergarten und

    Elternhaus wird zentrale Bedeutung beigemessen.

 

2.    Diese Erziehungspartnerschaft ist keine Partnerschaft um ihrer selbst willen. Vielmehr findet sie ihre Begründung in der gemeinsamen Verantwortung für die Förderung des Wohles des Kindes.

 

3.    Diese Erziehungspartnerschaft schließt selbstverständlich die Bildungspartnerschaft und Betreuungspartnerschaft ein.

 

4.    Diese Erziehungspartnerschaft ist geprägt durch unterschiedliche Erwartungen, Perspektiven und die Ungleichheit der Partner und kann nur gelingen in der wechselseitigen Anerkennung der Andersartigkeit (insbesondere der andersartigen Rolle im Leben des Kindes).

 

5.    Diese Erziehungspartnerschaft erfordert eine hohe Transparenz und Offenheit sowie den regelmäßigen Austausch über die Entwicklung des Kindes.

 

6.    D.h. z.B. die Erzieherinnen führen regelmäßig – mindestens einmal im Jahr – ausführliche und in ihren Ergebnissen dokumentierte Entwicklungsgespräche mit den Eltern jedes Kindes.

 

7.    Zu einer guten Erziehungspartnerschaft gehört ebenso ein möglichst vielseitiges Elternbildungsangebot wie z.B. thematische Elternabende, Kurse für Eltern, Hospitationen für Eltern, Angebote von Eltern für Eltern, Angebote von Eltern für Kinder

 

 

Ulm, 10. April 2006  E. Sailer - Glaser, in Anlehnung an ein erweitertes Thesenpapier von Herrn Prof. Dr. L. Liegle, Erziehungswissenschafter an der Universität Tübingen.